REGALPRÜFUNG / REGALINSPEKTION
DIN EN 15635
Wir bieten Ihnen Regalprüfungen nach DIN EN 15635 in Esslingen, Stuttgart aber auch bundesweit.
Leistungen
Regalprüfung
Regalreparaturen
Regalmontage
Regalinspektion
Regalprüfung Regalinspektion DIN EN 15635
Regale unterliegen als Arbeitsmittel der Prüfungspflicht. Nach den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung §10 müssen Regale von befähigten Personen — den sogenannten Regalinspekteuren geprüft werden. Der Gesetzgeber schreibt hier regelmäßige Inspektionen vor, die im Abstand von höchstens 12 Monaten durchgeführt werden müssen.
Wir bieten Ihnen Regalprüfungen nach DIN EN 15635 in Esslingen, Stuttgart aber auch bundesweit, zertifizierte Regalinspekteure, Angebote zur Mängelbeseitigung und vergünstigte Sonderkonditionen bei einem Inspektionsvertrag mit 3-jähriger Laufzeit.
Vorteile der Regalinspektion von BMS Montagen
- Terminüberwachung
- Verwaltungsaufwand entfällt
- Vergünstiger Preis ab 3 — Jahres-Vertrag
- Langjährige Erfahrung in Prüfung und Montage
- Herstellerunabhängigkeit
- Termin nach Ihren wünschen
- Bei laufendem betrieb ohne Ausfallzeiten & stillstand im Lager
- Sicherheit für die Lagereinrichtung und Ware
- Regale mit langer Lebensdauer
- Frühzeitige Schadenserkennung senkt das Unfallrisiko
- Inspektionsprotokoll & Inspektions Plakette
- Bundesweit möglich
Umfang der Regalprüfung
- Allgemeiner Zustand
- Standfestigkeit & Kippsicherheit
- Fachgerechte Montage
- Vollzähligkeit & Beschädigung der Bauteile & Schutzeinrichtungen
Inspektionspflicht gilt für
- Palettenregal + Fachbodenregal + Mehrgeschossanlagen
- Kragarmregal + Einfahrregal + Durchfahrregal
- Durchlaufregale + Manuell verfahrbare Regale
Regalinspektion fällig?
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Prüfumfang
Der Umfang der Regalprüfung nach DIN EN 15635 sind in folgenden Punkten aufgelistet.
Wir kümmern uns auf Wunsch auch um die Beseitigung der Mängel und Schäden.
- Kontrolle des allgemeinen Zustandes durch visuelle Kontrollen
- Prüfung der Kippsicherheit und Standfestigkeit
- Prüfung der Vorgaben des Herstellers für den Betrieb und Aufbau der Regalanlagen
- Prüfprotokoll zur Erstellung und Beurteilung von Mängel und Schäden
- Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden und Mängel
Häufig gestellte Fragen
Erfahren Sie mehr über die Regalprüfung
Regalanlagen sind im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als Arbeitsmittel zu betrachten. Der Arbeitgeber ist deshalb nach §10 der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, Regalanlagen durch befähigte Personen regelmäßigen Kontrollen und Prüfungen zu unterziehen. Dabei legt die Norm DIN EN 15635 den Umfang und Ablauf der Regalinspektionen fest.
Bei sämtlichen Lagereinrichtungen müssen in regelmäßigen Abständen Kontrollen durchgeführt werden. Zur Inspektion gehören wöchentliche Sichtkontrollen, im Rahmen dessen die Regale kontrolliert werden. Dabei muss u.a. beachtet werden, ob die Regale sich zur Seite neigen oder die Lasten gleichmäßig auf den Regalen verteilt sind. Neben den wöchentlichen Sichtkontrollen muss eine jährliche Regalinspektion durch einen entsprechenden Regalprüfer durchgeführt werden. Diese Regalprüfungen sind mit maximal 12 Monaten Abstand durchzuführen.
In den zuvor genannten Vorschriften wird festgehalten, dass alle gewerblich genutzten Regale der Prüfpflicht unterliegen. Die Regalprüfung / Regalinspektion gilt also für alle Lagerräume mit Regalanlagen, dazu gehören u.a. folgende:
- Palettenregal
- Fachbodenregal
- Mehrgeschossanlagen
- Kragarmregal
- Einfahrregal
- Durchfahrregal
- Durchlaufregale
- manuell verfahrbare Regale
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